Mietwagen im Urlaub - Worauf Sie achten sollten
Für viele gehört der Mietwagen am Urlaubsort einfach dazu: Man ist unabhängig und kann auf eigene Faust die Umgebung erkunden. Damit es im Urlaub keine bösen Überraschungen mit dem gemieteten Fahrzeug gibt, haben wir einige Tipps zur Mietwagenbuchung für Sie zusammengestellt.
Erfahren Sie mehr über den richtigen Versicherungsschutz bei Mietwagen, versteckte Kostenfallen und worauf Sie bei der Fahrzeugübernahme achten sollten.
Mietwagenvertrag - Was sollte enthalten sein
Achten Sie auf das Kleingedruckte: Lesen Sie sich den Mietvertrag genau durch, bevor Sie ihn blindlings unterschreiben. Oftmals verbergen sich hinter Schnäppchenangeboten Zusatzkosten, die im Gespräch mit Kundinnen und Kunden nicht erwähnt werden.
Kilometerbegrenzung bei Mietwagen
Viele Autovermietungen legen eine Kilometerbegrenzung fest.
- Kalkulieren Sie möglichst genau, ob Ihnen die vorgegebene Kilometerzahl ausreicht
- Überschreiten Sie diese Zahl, kann es am Ende schnell teuer werden
- Am besten buchen Sie ein Fahrzeug ohne Kilometerbegrenzung
Wer darf ein gemietetes Auto fahren?
- In der Regel ist nur der Vertragsnehmer als Fahrer bzw. Fahrerin vorgesehen
- Insbesondere auf längeren Strecken kann es sinnvoll sein, sich mit einem Beifahrer bzw. einer Beifahrerin abzuwechseln, um Unfälle zu vermeiden
- Überlegen Sie daher, ggf. auch den Versicherungsschutz für einen zweiten Fahrer bzw. Fahrerin zu buchen
Mietwagen tanken - Tankregelung
Beachten Sie die Tankregelung. Hier gibt es verschiedene Regelungen:
- Full-Empty-Variante
Das erspart die lästige Fahrt zur Tankstelle am Ende des Urlaubs. Allerdings verschenken Sie damit meist Geld, denn meist fährt man den Tank nicht bis auf den letzten Tropfen leer.
- Full-Full-Variante
Hier bekommen Sie ein vollgetanktes Mietfahrzeug und müssen es vollgetankt zurückgeben. Diese Variante ist verbraucherfreundlicher, sofern Sie nicht vergessen, das Auto zu betanken. Ansonsten zahlen Sie meist den deutlich teureren, vermietereigenen Spritpreis.
Mietwagen Station - abholen und abgeben
- Wenn Sie Ihren Mietwagen nicht dort zurückgeben, wo Sie ihn abgeholt haben, kostet das meist einen Aufpreis
- Insbesondere, wenn Sie sich den Wagen zu einem bestimmten Ort bringen oder abholen lassen, müssen Sie mit einer extra Gebühr rechnen
- Holen Sie Ihren Mietwagen am besten immer selber vor Ort ab und bringen Sie ihn dorthin auch wieder zurück
Termin für die Abgabe von Mietwagen
- Ein Miet-Tag entspricht bei Autovermietungen immer genau 24 Stunden
- Geben Sie das Fahrzeug möglichst innerhalb der 24-Stunden-Frist zurück
- Bei Überschreitung der Frist müssen Sie sonst unnötig eine vollen Tagessatz bezahlen
Mietwagen Kosten
Fahrerinnen und Fahrer unter 21 oder auch 25 Jahren zahlen oft Zuschläge bei der Vermietung von Mietwagen. Teilweise bekommen sie sogar überhaupt kein Mietauto oder alle hochwertigen Mietwagen sind ausgeschlossen. Auch wer Mietwagen-Zubehör benötigt, sollte genau prüfen, was das jeweilige Extra kostet.
Zusatzkosten fallen oft an für:
- Kindersitze
- Navigationssysteme
- Dachgepäckträger
Grenzüberquerung mit Mietwagen
Sind Sie in einer grenznahen Region unterwegs, klären Sie mit dem Vermieter, ob grenzüberschreitende Fahrten erlaubt sind. Teilweise lässt sich das gegen einen Aufpreis ermöglichen – allerdings nicht immer.
Welchen Versicherungsschutz sollte der Mietwagen haben?
- Die Haftpflichtversicherung des Mietfahrzeugs sollte Schäden bis mindestens eine Million Euro abdecken
- Wählen Sie nach Möglichkeit eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung, die im Schadenfall sämtliche Kosten übernimmt
- Der Umfang des Versicherungsschutzes sollte im Mietvertrag festgehalten sein. Oft sind Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden oder durch Steinschlag ausgenommen
- Achten Sie bei einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung auf eine möglichst niedrige Eigenbeteiligung
- In vielen Urlaubsländern sind Parkrempler an der Tagesordnung. Rechnen Sie immer damit, dass Sie die Selbstbeteiligung auch tatsächlich zahlen müssen
- Eine Diebstahlversicherung bei Mietwagen lohnt sich dann, wenn sie nicht in der Vollkasko enthalten ist
Worauf ist bei der Fahrzeugübernahme von Mietwagen zu achten?
Übergabeprotokoll Mietwagen
Das Fahrzeug in Empfang nehmen, einsteigen und losfahren ist keine gute Idee. Schützen Sie sich vor nicht gerechtfertigten Reparatur-Forderungen, indem Sie das Fahrzeug bei der Abholung gründlich auf vorhandene Beschädigungen untersuchen. Ansonsten kann es passieren, dass Sie später für bereits vorhandene Schäden am Mietwagen zahlen.
- Halten Sie alle Schäden, wie Beulen oder Lackschäden, in einem Übernahmeprotokoll fest
- Das gleiche gilt bei der Rückgabe des Mietwagens
- Kontrollieren Sie gemeinsam mit dem Vermieter bzw. der Vermieterin den Fahrzeugzustand
- Lassen Sie sich im Anschluss eine unterschriebene Durchschrift des Protokolls aushändigen
- Im Zweifelsfall fotografieren Sie die Schäden Ihres Mietwagens vor Fahrtantritt
Mietwagen Papiere
- Verlangen und kontrollieren Sie die Fahrzeugpapiere
- Wichtig sind vor allem Unterlagen über die Versicherung, Notfallrufnummern und ein mehrsprachiger Unfallbericht
- Bringen Sie einen Unfallbericht am besten schon von zu Hause mit oder laden Sie sich den TÜV NORD Unfallratgeber hier kostenfrei herunter
Mietwagen Sicherheits-Check
Nehmen Sie nur ein verkehrssicheres Fahrzeug an. Insbesondere bei kleinen, lokalen Autovermietungen mit älteren Fahrzeugen müssen Sie mit Mängeln bei Lenkung, Stoßdämpfern, Bremsen und Bereifung rechnen. Bevor Sie in das Fahrzeug steigen, sollten Sie vorher noch ein paar Punkte zu Ihrer eigenen Sicherheit überprüfen:
- Ist genügend Luftdruck und ausreichend Profil auf den Reifen?
- Sind bei den Reifen Risse oder Schnitte sichtbar?
- Testen Sie Beleuchtung, Warnblinkanlage, Lenkung und Bremsen
- In manchen Ländern haftet der Führer bzw. die Führerin des Wagens für Mängel, wie abgefahrene Reifen oder abgenutzte Bremsbeläge
- Sind funktionierende Sicherheitsgurte für alle Insassen vorhanden?
- Prüfen Sie, ob Warndreieck, Verbandkasten und Warnwesten an Bord sind
- Testen Sie alle Bedieninstrumente
- Machen Sie eine kurze Probefahrt mit Bremstest
Stellen Sie offenkundige Mängel fest, bestehen Sie auf ein anderes Fahrzeug.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sein Fahrzeug bei den renommierten Autovermietungen buchen.
Lassen Sie sich auf jeden Fall eine kurze Fahrzeugeinweisung geben, damit Sie nicht während der Fahrt den Lichtschalter oder den Rückwärtsgang suchen müssen. Mieten Sie am besten einen Fahrzeugtyp, mit dem Sie bereits vertraut sind.
Dokumente bei der Mietwagen-Abholung
Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich ein Auto mieten will?
- Bei vielen Autovermietungen gibt es ein Mindestalter für die Mietwagenbuchung. Unter Umständen kann auch die Länge des Führerscheinbesitzes eine Rolle spielen. Das variiert allerdings von Vermieter zu Vermieter.
- In jedem Fall benötigen Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass und eine gültige Fahrerlaubnis für die gebuchte Fahrzeugklasse
- Dasselbe gilt für jede weitere Person, die das Fahrzeug fahren soll
- Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union reisen, prüfen Sie vorher, ob der deutsche bzw. europäische Führerschein dort akzeptiert wird
- Ist das nicht der Fall, benötigen Sie eine internationale Lizenz. Diese gilt allerdings oft nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein
- Internationale Führerscheine stellen die Fahrerlaubnisbehörden aus und können beim jeweiligen Landrats- oder Bürgeramt bzw. der Stadtverwaltung beantragt werden
Unser Tipp: Da der Zeitraum und die Kosten für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins variieren, sollten Sie besser rechtzeitig vor Ihrem Urlaub nachfragen!
Wer haftet bei einem Unfall und bei Schäden, z.B. Lackschäden am Mietwagen?
Ein Unfall passiert schnell: Eine Sekunde mal nicht aufgepasst und schon ist man dem Vordermann aufgefahren. Auch wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Benachrichtigen Sie immer die Polizei und die Mietwagenstation, wenn Sie einen Unfall mit einem Mietwagen haben
- Sind Sie als Mieter oder Mieterin schuld, zahlt die Kfz-Haftpflicht die Schäden am Auto des Gegners
- Für den Schaden am Mietwagen zahlt die Vollkaskoversicherung, sofern diese abgeschlossen wurde
- Bei einer Selbstbeteiligung zahlen Sie dann bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung
- Achtung: Nur die im Mietvertrag angegebenen Personen dürfen das Fahrzeug steuern, ansonsten erlischt der Versicherungsschutz
- Das Gleiche gilt auch für geografische Einschränkungen in den Mietbedingungen, z.B. das Fahren auf unbefestigten Straßen oder das Überqueren von Staatsgrenzen
TÜV NORD-Tipp:
Generell empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung mit Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung, die im Schadenfall sämtliche Kosten übernimmt. Da Schäden an Glas, Felgen und Reifen am häufigsten sind, sollten diese mitversichert sein.
Weitere Tipps für eine unbeschwerte Fahrt mit dem Mietwagen
Fahren Sie nicht durchs Gelände
Ein normaler PKW darf nur auf befestigten Straßen gefahren werden. Bei Fahrten durch Offroad-Ausflüge auf unbefestigten Straßen können Schäden am Unterboden entstehen, die meist von der Vollkaskoversicherung ausgenommen sind.
Ähnliches gilt für Schäden am Dach, die entstehen, wenn Surfbretter o.ä. einfach mit einem Spanngurt fixiert werden.
Bezahlen Sie die Bußgelder
Sollten Sie Strafzettel erhalten, müssen Sie diese unbedingt bezahlen.
Versäumen Sie das, wendet sich die Polizei an die Mietwagenfirma. Der Vermieter wird Sie im Fall einer Kreditkartenzahlung mit der Buße plus eigener Bearbeitungsgebühr belasten.
Finger weg vom Alkohol
Auch wenn die Urlaubsstimmung verlockend ist. Setzen Sie sich niemals angetrunken ans Steuer. Sie riskieren sonst empfindliche Strafen. Bei einem Unfall können Sie den Versicherungsschutz verlieren. Außerdem schützen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmende.
Wenn Sie alle Tipps beachten und sich vorher gründlich mit den genannten Punkten vertraut machen, sollte einer spannenden Erkundungstour mit dem Mietwagen auf eigene Faust nichts mehr im Wege stehen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!